
Verbindliche Übermittlung einer Rechnungskopie an Patientinnen und Patienten
Änderung in der Krankenversicherungsordnung ab 01.01.2022
Per 1. Januar 2022 treten im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket 1a Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft. Es wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben, dass die Patientinnen und Patienten zwingend immer eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer erhalten müssen.
Per 1. Januar 2022 muss daher bei der Rechnungsstellung im System Tiers payant immer eine Rechnungskopie an die Patientin oder den Patienten übermittelt werden. Die Übermittlung kann gemäss Art. 42 Abs. 3 KVG (gültig per 1.1.2022) auch elektronisch erfolgen und der Leistungserbringer kann mit dem Versicherer weiterhin vereinbaren, dass der Versicherer die Rechnungskopie übermittelt.
Aus diesem Grund bekommen Sie ab sofort bei Tiers payant (Rechnung geht direkt an die Krankenkasse) und bei Unfall eine Kopie der Rechnung.
Unsere Praxis kann Ihnen Rechnungskopien auch elektronisch zustellen. Wir erklären Ihnen gerne wie das funktioniert:
